"Die Kreditversicherung - ein Überblick:" Informationen der Heydt, Reims & Partner GmbH & Co. KG

Die Computermissbrauchversicherung

Der Versicherer ersetzt im Rahmen der Computermissbrauchversicherung jene Vermögensschäden, die dem Versicherungsnehmer unmittelbar durch seine eigenen Mitarbeiter zugefügt wurden.
Folgende Gefahren gelten als versichert:

  • Programm-Manipulation

  • Unterdrückung, Veränderung oder Einschieben von Datenträgern

  • unbefugte Inbetriebnahme einer Datenverarbeitungsanlage

  • Hackerrisiko

  • Schäden durch Viren- oder Wurmbefall

 

Beschreibung der Vertrauensschadenversicherung

Die Vertrauensschadenversicherung ist eine besondere Form der Kreditversicherung und auf dem angelsächsischen Versicherungsmarkt weit verbreitet. Weitere Bezeichnungen sind fidelity insurance, fidelity bonds, Defraudantenversicherung.

Die Vertrauensschadenversicherung bietet Unternehmen (fast) aller Branchen und Betriebsgrößen Schutz gegen Schäden, die Mitarbeiter verursachen durch vorsätzliche Handlungen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 823 BGB) über unerlaubte Handlungen zum Schadenersatz verpflichten.

 

Entschädigung bei der Computermissbrauchversicherung

In der Regel ohne Abzug eines Selbstbehaltes wird der Vertrauensschaden im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme zu 100% ersetzt. Es gibt keine Leistungskürzung durch Unterversicherung.

Eine schnelle Entschädigung ist sichergestellt: Die Entschädigung erfolgt ohne Vorhaftung anderer Werte, d.h. das versicherte Unternehmen ist nicht gezwungen, vielleicht vorhandene Wertobjekte (z.B. Immobilien, sonstige Wertsachen) des Schadenstifters zu verwerten. Der Schaden wird diskret und unabhängig von der Strafverfolgung und Bestrafung der Schadenstifter abgewickelt.

Die Aushaftung beträgt bis zu zwei Jahren nach der Verursachung eines während der Vertragslaufzeit verursachten Schadens - auch wenn der Schadenstifter inzwischen das Unternehmen verlassen hat.

 

Weitere Informationen:

Beschreibung der Vertrauensschadenversicherung / Computermissbrauchversicherung
Risikosituation und Schadenursachen

Schadenfelder, Täter und Regress
Maßnahmen und Schadenstatistik
Voraussetzungen der Vertrauensschadenversicherung
Nutzen und Auswirkungen
Kosten und Kalkulation
Vom Angebot zum Vertrag

Kontaktinformationen
Impressum zu www.computermissbrauchversicherung.de
Das Angebot bzgl. Computermissbrauch- und Vertrauensschadenversicherung von Heydt, Reims & Partner (auf der Website der Heydt, Reims & Partner GmbH & Co. KG)

 

Weitere Informationen zur Kreditversicherung allgemein:

Die Kreditversicherung - ein Überblick
Geschichte der Kreditversicherung / Verband
Definition der Kreditversicherung / Was ist versicherbar?
Wann tritt der Versicherungsfall ein?
Die Wahl des Kreditversicherers
Was bedeutet Kreditversicherung für das Unternehmen?
Die Arten der Kreditversicherung
Voraussetzungen
Kosten
Einflussfaktoren der Kalkulation
Angebot von Heydt, Reims & Partner
(auf der Website der Heydt, Reims & Partner GmbH & Co. KG)
FAQ's


Heydt, Reims & Partner (www.hrp-team.de) ist ein etabliertes Fachmaklerunternehmen, das 1992 von Detlef Heydt und Stefan Reims gegründet wurde.
Als Spezialisten für das Forderungs- und Finanzierungsmanagement von Unternehmen haben sie sich zusammen mit ihren Partnern ausschließlich auf bestimmte Produktbereiche konzentriert.

Diese sind: Kreditversicherung (In- und Ausland), Investitionsgüterkreditversicherung, Vertrauensschadenversicherung, Computermissbrauchversicherung, Kautionsversicherung, Factoring, Exportfactoring, Finanzierung, Inkasso, Leasing.

Weitere Websites der HRP GmbH & Co. KG befassen sich mit folgenden Themen aus dem Sachgebiet des Forderungs- und Finanzierungsmanagements:

zum Thema "Factoring":

zum Thema "Absicherung":

Auf der Unternehmens-Website von Heydt, Reims & Partner (www.hrp-team.de) finden sich weitere umfassende Informationen rund um unser Fachgebiet Finanzierungskonzepte für den Mittelstand.

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